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   BGH, 26.02.1975 - 2 StR 14/75   

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BGH, 26.02.1975 - 2 StR 14/75 (https://dejure.org/1975,3662)
BGH, Entscheidung vom 26.02.1975 - 2 StR 14/75 (https://dejure.org/1975,3662)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 1975 - 2 StR 14/75 (https://dejure.org/1975,3662)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags - Wahrunterstellung, dass sich in der Waffe des Täters noch drei Schuss Munition befanden, als sie von der Polizei sichergestellt wurde - Wesentliche Bedeutung der Wahrunterstellung für das Vorliegen eines strafbefreienden ...

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.02.1969 - 2 StR 537/68

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags - Abgrenzung zwischen beendetem und

    Auszug aus BGH, 26.02.1975 - 2 StR 14/75
    Es durfte auf diese Feststellung nicht verzichten, weil sie von wesentlicher Bedeutung für die Frage ist, ob der Angeklagte im Sinne des § 46 Nr. 1 StGB a.F. (jetzt § 24 Abs. 1 StGB) mit strafbefreiender Wirkung vom Versuch des Totschlags zurückgetreten ist (vgl. BGHSt 22, 330).
  • BGH, 03.12.1982 - 2 StR 550/82

    Würgegriff - § 24 StGB, beendeter - unbeendeter Versuch, Rücktrittshorizont,

    Der erkennende Senat hat in mehreren Entscheidungen maßgeblich darauf abgestellt, ob der Angeklagte sich vorstellte, mit seinem bisherigen Tun alles seinerseits Erforderliche oder Ausreichende zur Herbeiführung des Erfolges getan zu haben (Urteil vom 13. Oktober 1971 - 2 StR 450/71; Urteil vom 26. Februar 1975 - 2 StR 14/75; Beschluß vom 24. Oktober 1979 - 2 StR 130/79), oder ob der ohne Tatplan handelnde Täter den Eintritt des Erfolges für möglich hielt, wobei es nicht darauf ankomme, ob er den Erfolg zu diesem Zeitpunkt noch billigte (BGHSt 22, 330, 332, 333).
  • BGH, 18.11.1977 - 3 StR 403/77

    Handeln unter den Voraussetzungen des § 21 Strafgesetzbuch (StGB) als

    Auch das Handeln unter den Voraussetzungen des § 21 StGB kann ein Milderungsgrund im Sinne des § 213 StGB sein (BGH, Urteil vom 26. Februar 1975 - 2 StR 14/75 - bei Dallinger a.a.O.; Beschluß vom 28. September 1977 - 3 StR 344/77 -).
  • BGH, 22.12.1982 - 1 StR 734/82

    Anforderungen an eine umfassende Würdigung aller äußeren und inneren Tatumstände

    Insbesondere aber läßt der ausdrückliche Hinweis auf die Außerachtlassung des § 21 StGB im Rahmen dieser Erwägung befürchten, daß die Kammer entgegen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 16, 360, 362; Urt. vom 26. Februar 1975 - 2 StR 14/75 - bei Dallinger MDR 1975, 542; Beschlüsse vom 27. April 1976 - 1 StR 201/76 - bei Holtz MDR 1976, 813 sowie vom 4. Oktober 1979 -4 StR 522/79 - bei Holtz MDR 1980, 104) die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit des Angeklagten nicht in ihre Überlegungen, ob ein minder schwerer Fall vorliegt, einbezogen hat.
  • BGH, 18.11.1977 - 3 StR 409/77

    Wirkungen fehlender Ausführungen einer Strafkammer zur Ablehnung eines minder

    Es ist nicht ausgeschlossen, daß die Strafkammer übersehen hat, daß die - hier festgestellte - verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten auch einen minder schweren Fall im Sinne der 2. Alternative des § 213 StGB zu begründen vermag (BGHSt 16, 360, 362; BGH, Urteil vom 13. Februar 1975 - 1 StR 629/74 - bei Dallinger MDR 1975, 542, sowie die Urteile vom 26. Februar 1975 - 2 StR 14/75 vom 6. Juni 1962 - 4 StR 62/61 -, vom 21. Dezember 1976 - 1 StR 416/76 -, vom 31. März 1976 - 2 StR 68/75 und die Beschlüsse des Senats vom 24. August 1977 - 3 StR 256/77 und 3 StR 301/77).
  • BGH, 15.05.1979 - 1 StR 15/79

    Anwendung des Sonderstrafrahmens des minder schweren Falles der Körperverletzung

    Die Urteilsgründe lassen nicht erkennen, ob die Strafkammer sich bewußt war, daß die verminderte Schuldfähigkeit statt zu einer solchen Strafmilderung zur Annahme eines minder schweren Falles und damit zur Anwendung des für den Angeklagten günstigeren Sonderstrafrahmens nach § 226 Abs. 2 StGB berechtigte (BGHSt 16, 360, 362; BGH, Urteil vom 26. Februar 1975 - 2 StR 14/75 - bei Dallinger in MDR 1975, 542, Beschluß vom 27. April 1976 - 1 StR 201/76 - bei Holtz in MDR 1976, 813, Beschluß vom 24. August 1977 - 3 StR 301/77).
  • BGH, 27.02.1979 - 5 StR 24/79

    Übergehung eines Hilfsschöffen nach krankheitsbedingtem Ausscheiden eines

    In der neuen Verhandlung wird der Tatrichter zu erwägen haben, ob die Umstände des Falls Anlaß zu einer eingehenderen Prüfung des § 213 StGB geben, als sie in dem angefochtenen Urteil (UA S. 17/18) angestellt worden ist (vgl. BGHSt 16, 360; BGH, Urteil vom 26. Februar 1975 - 2 StR 14/75 -, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1975, 542).
  • BGH, 24.08.1977 - 3 StR 256/77

    Tötung in einem minder schweren Fall bei Verminderung der Schuldfähigkeit

    Die Strafzumessungserwägungen lassen aber nicht hinreichend erkennen, ob das Schwurgericht sich bewußt gewesen ist, daß die Verminderung der Schuldfähigkeit des Angeklagten auch einen minder schweren Fall im Sinne der zweiten Alternative des § 213 StGB begründen kann (BGHSt 16, 360, 362; BGH, Urteil vom 13. Februar 1975 - 1 StR 629/74 - bei Dallinger MDR 1975, 542, sowie die Urteile vom 26. Februar 1975 - 2 StR 14/75 -, vom 6. Juni 1962 - 4 StR 62/61 -, vom 21. Dezember 1976 - 1 StR 416/76 - und vom 31. März 1976 - 2 StR 68/75 -).
  • BGH, 02.08.1977 - 5 StR 403/77

    Prüfung des Vorliegens eines milderen Strafrahmens bei vorhergehender Milderung

    Umstände, die für die Schuldfähigkeit bedeutsam sind, sind von der Berücksichtigung nach § 213 StGB nicht ausgeschlossen (BGHSt 16, 360, 362; 2 StR 14/75 vom 26. Februar 1975, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1975, 542).
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